In unserer Praxis werden wir oft damit konfrontiert, dass unsere Mandantschaft das Thema „Vertragsrecht“ stiefmütterlich behandelt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn – gemeinsam mit einem Bekannten, Freund oder Verwandten – eine Geschäftsidee oder eine Erfindung umgesetzt werden soll. Solange man sich gut versteht, mag ein Handschlag beruhigen. Erfahrungsgemäß gibt es aber in jeder Geschäftsbeziehung dem einen oder anderen Streitpunkt, wo letztlich dann Aussage gegen Aussage steht. Daher empfehlen wir stets vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeiten oder auch der gemeinsamen Entwicklung einer Idee, die vertraglichen Grundlagen so zu regeln, dass jede Partei um ihre Rechten, aber auch Pflichten weiß.
Eine Geschäftsbeziehung bedarf einer belastbaren vertraglichen Grundlage. Dabei ist es erfahrungsgemäß von Vorteil, wenn sich die Vertragspartner bereits zu Beginn ihrer Geschäftsbeziehung auf die Rahmenbedingungen ihrer Zusammenarbeit einigen und diese vertraglich fixieren. Dies beugt Streitigkeiten vor, die entstehen können, wenn im Laufe der Zusammenarbeit ein Problemfall auftritt, der nicht geregelt worden ist und es erst dann zu Diskussionen kommt, wie damit verfahren werden soll. Erst recht muss eine vertragliche Vereinbarung natürlich belastbar sein, wenn darauf im Streitfall eine Klage gestützt werden soll, aus Vertragspartnern also letztlich Gegner werden.
Wir erstellen für sie Verträge individuell nach Ihren Interessen und Bedürfnissen und beraten Sie auch gerne zu verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten.
Ebenso stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie einen Vertragsentwurf prüfen lassen möchten, der Ihnen von Ihrem potentiellen Vertragspartner vorgelegt worden ist. Leider dienen Äußerungen, wonach es sich nur um „Formalitäten“ oder einen „üblichen Standardvertrag“ handelt und man mögliche Streitigkeiten ohnehin einvernehmlich regeln wolle häufig dazu, ein Ungleichgewicht und für Sie nachteilige Regelungen im vorgelegten Vertragsentwurf zu verschleiern. Unterschreiben Sie einen Vertrag daher niemals leichtfertig und lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn Sie Regelungen im Vertragsentwurf nicht verstehen.
Zudem setzen wir Ihre vertraglichen Ansprüche auch vor Gericht durch bzw. vertreten Sie, wenn solche Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
Zu unseren Schwerpunkten im Vertragsrecht gehören aufgrund des Bezugs zum gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht sowie Arbeitsrecht und der Verknüpfung zwischen Technik und Recht insbesondere folgende Vertragstypen:
Die Patenterie GbR
Patent- und Rechtsanwaltssozietät
Nürnberger Straße 19
95448 Bayreuth
Mo–Fr 8:30–16:00
Tel: + 49 921 | 50 70 86 0
Fax: + 49 921 | 50 70 86 26
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Vacher Str. 94c
90766 Fürth
nach Terminvereinbarung
Tel: + 49 921 | 50 70 86 0
Fax: + 49 921 | 50 70 86 26
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