Vergütung gestrichen! - Keine Vergütung für Sachverständige für KI-basierte Gutachten.
Ein Gutachter fordert für ein vermeintlich selbst erstelltes, schriftliches Gutachten 2374 €, aber verschweigt dabei, dass er sich wohl einer KI zur Erstellung bedient hat. Abseits von inhaltlichen Mangeln hat das Landgericht Darmstadt nun in seinem Beschluss vom 10.11.2025 (19 O 527/16) entschieden, dass der Sachverständige damit seine Pflicht zur persönlichen Erstellung des Gutachtens verletzt hat und ihm daher gar keine Vergütung zusteht.
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Patentrecht – Auslegung von Patentansprüchen Auslegung von Patentansprüchen bleibt dem Verletzungsgericht vorbehalten.
Der BGH stellt erneut klar, dass die Auslegung eines Patentanspruchs im Nichtigkeitsverfahren keine präjudizielle Auswirkung auf die Auslegung eines Patentanspruchs im Patentverletzungsverfahren hat.
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Wir halten auf unserer Homepage einen Kalkulator für die Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung bereit. Diesen finden Sie hier:
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