Was ist meine Erfindung wert?

Als Erfinder stellen Sie sich die Frage: „Was ist meine Erfindung wert und wie kann ich sie zu Geld machen?“ Leider haben Erfinder oftmals eine falsche Vorstellung davon, was Ihre Erfindung wert ist. Allgemein gilt auch bei Erfindungen wie bei Leistungen oder Gütern, dass die Nachfrage und der Bedarf maßgeblich für den Wert einer Sache sind.

Diensterfindung

Haben Sie eine Erfindung gemacht und befinden sich in einem Angestelltenverhältnis, müssen Sie Ihre Erfindung dem Arbeitgeber melden. Steht Ihre Erfindung im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder dem Tätigkeitsbereich Ihres Arbeitgebers, so handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Diensterfindung. Diese wird in der Regel vom Arbeitgeber in Anspruch genommen, beispielsweise indem Ihr Arbeitgeber ein Patent anmeldet. Sie haben dann Anspruch auf angemessene Vergütung durch den Arbeitgeber (§ 9 ArbEG). Die Höhe der Vergütung wird anhand verschiedener Kriterien, wie bspw. dem Erfindungswert ermittelt. Der Erfindungswert kann in einem Unternehmen auf unterschiedliche Weise, bspw. über Einsparungen gegenüber bisherigen Lösungen, ermittelt werden.
Berechnen Sie den Wert einer Erfindung im Unternehmen hier

Freie Erfindung

Handelt es sich um eine freie Erfindung empfiehlt es sich die Erfindung von einer Patentanwältin oder einem Patentanwalt prüfen zu lassen und dann selbst eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung vorzunehmen, wobei hierfür die Unterstützung einer Patentanwältin oder eines Patentanwalts zu empfehlen ist.

Wenn Sie ein Schutzrecht für Ihre Erfindung erhalten haben, lässt sich dieses verkaufen oder eine Lizenz für das Schutzrecht vergeben. Dabei gilt zu beachten, dass der Wert für eine Erfindung, die durch eine Patentanmeldung hinterlegt ist, geringer ausfallen wird, als der Wert einer Erfindung, die durch ein erteiltes Patent geschützt ist. Ebenso wird der Wert einer Erfindung, die durch ein Gebrauchsmuster geschützt ist, geringer sein als der für eine durch ein Patent geschützte Erfindung, da es sich bei einem Gebrauchsmuster um ein nicht geprüftes Schutzrecht handelt.

Wertermittlung

Zur Bestimmung des Erfindungswertes existieren verschiedene Modelle. Bei einer betrieblichen Nutzung einer Diensterfindung kann als Berechnungsmodell für die Ermittlung des Erfindungswertes beispielsweise die Berechnung anhand der Lizenzanalogie oder die Ermittlung des Erfindungswertes nach dem erfassbaren betrieblichen Nutzen durchgeführt werden. Die Berechnung des Erfindungswertes nach der Lizenzanalogie lässt sich durch die folgende Formel darstellen:
Erfindungswert = Bezugsgröße x Lizenzsatz in Prozent
Die Bezugsgröße kann sowohl ein Wert (Geldbetrag) oder eine Anzahl sein. Davon abhängig muss als Lizenzsatz ein Prozentsatz oder ein Lizenzsatz je Teil oder Einheit verwendet werden. Für die Bezugsgröße können unternehmensbezogene Werte verwendet werden, wie zum Beispiel eine Einsparung. Der Lizenzsatz ergibt sich aus üblichen Sätzen für die Branche oder die Erfindung.

Bei freien Erfindungen hingegen können betriebliche Kriterien nicht herangezogen werden, so dass sich die Wertermittlung schwieriger gestaltet. Eine Möglichkeit besteht darin, Vergleiche zu ziehen oder ähnliche Fälle zu betrachten, um dann hieraus Parameter für die Bewertung zu erhalten.

Eine allgemeine Aussage über den Erfindungswert kann nur schwer getroffen werden. Es muss daher für jede Erfindung eine separate Bewertung durchgeführt werden. Der ermittelte Wert für die Ermittlung liefert jedoch keine Garantie, dass das Schutzrecht auch entsprechend zu Geld gemacht werden kann. Häufig bringt nämlich der Verkauf von Schutzrechten nicht die gewünschten Beträge ein.

Für die Ermittlung des Erfindungswerts empfiehlt es sich Unterstützung bei einer Patentanwältin oder einem Patentanwalt zu holen, damit die Bewertung zu einem vernünftigen Ergebnis führt.
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