Marke anmelden

Marke anmelden

Marke schützen?

Vorbereitungsschritte vor dem eigentlichen Anmelden einer Marke

Sie haben viel Zeit, Mühe und Kreativität in einen Namen, ein Logo oder einen Slogan für eine Ware oder eine Dienstleistung investiert. Jetzt stehen Sie vor der entscheidenden Frage: »Kann ich mir meinen Entwurf als Marke schützen lassen – Was muss ich als Nächstes tun?«

Nachdem Sie etwas entworfen haben, stellen sich dabei häufig folgende Fragen:

Kann ich meinen Entwurf schützen lassen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

Zunächst ist zu klären, ob es sich bei Ihrem Entwurf um eine schutzfähige Marke handelt. Im deutschen Markengesetz ist definiert, dass Marken »alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen« sein können, »die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden«. Markeninhaber können unter anderem sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sein.

Bei Marken ist es wichtig, dass diese nicht beschreibend sind, so dass beispielsweise Ausdrücke wie »Car« nicht für Kraftfahrzeuge als Marke einen Schutz bieten können.

Zudem ist zwischen einer Wort-Marke, einer Wort-Bildmarke und einer Bildmarke zu unterscheiden, wobei es dabei ankommt, ob bspw. allein der Wortlaut (Zeichenfolge) oder eine bestimmte Gestaltung als Marke geschützt werden sollen (bspw. Kombination eines Wortes mit einer graphischen Darstellung). Es ist dabei klar, dass durch eine Wortmarke ein größerer Schutz erreicht werden kann, weil sämtliche Gestaltungen des markenmäßig geschützten Ausdrucks umfasst sind. Anders verhält es sich bei einer Bildmarke, welche im Wesentlichen nur identische oder verwechselbar ähnlich graphisch gestaltete Darstellungen unter Schutz stellt. Darüber hinaus kennt das Markenrecht auch noch weitere Markenformen, wie beispielsweise 3D-Marken, Positionsmarken oder Kennfadenmarken.

Eine rechtskräftige Marke ermöglicht es Ihnen, Dritten die Nutzung der Marke zu untersagen.

Es ist zu klären, ob eine Marke für Ihren individuellen Fall genau das Richtige ist. Ein Erstgespräch, beispielsweise mit einem Patentanwalt, dient der Sondierung Ihres Entwurfs, Ihren Plänen und Zielen, welche Sie mit Ihrer Marke erreichen wollen. Ein Patentanwalt ist auf genau diese Fragestellungen spezialisiert. Zudem kann geklärt werden, ob ein Schutz in Deutschland durch eine deutsche Marke ausreichend ist oder auch in anderen Ländern ein Markenschutz erreicht werden soll.

Welche Schutzmöglichkeiten gibt es?

Marken können sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern sowie für eine Reihe von Ländern durch bspw. eine EU-Marke geschützt werden. Hierzu muss das Zeichen zunächst als Marke angemeldet werden. Bei der Anmeldung einer Marke sind neben der Wiedergabe der Marke auch die Waren und Dienstleistungen anzugeben, für welche ein Markenschutz angestrebt wird.

Vom Markenschutz ausgeschlossen sind dabei Zeichen, die ausschließlich aus Formen oder anderen charakteristischen Merkmalen bestehen, welche

  • durch die Art der Ware selbst bedingt sind,
  • zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind, oder
  • der Ware einen wesentlichen Wert verleihen.

Zusätzlich kann insbesondere für dreidimensionale Gestaltungen geprüft werden, ob alternativ oder zusätzlich zu einer Wortmarkenanmeldung auch eine 3D-Markenanmeldung oder eine Designanmeldung sinnvoll ist.

Ein Markenschutz kann aber auch ohne eine Markenanmeldung entstehen. So kann durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder durch die notorische Bekanntheit einer Marke ein Markenschutz entstehen. Das bedeutet, dass bekannte Zeichen oder Namen auch ohne eine Markenanmeldung Markenschutz erlangen können. Jedoch sind die Voraussetzungen hierfür als hoch anzusehen. Vor allem für neue Marken sollte nicht darauf vertraut werden, hierüber einen Markenschutz zu erlangen, da in der Zwischenzeit von Dritten die Marke angemeldet werden könnte.

Bei der Auswahl des entsprechenden Schutzrechts (Marke, Design) ist dabei zu berücksichtigen, welches Ziel verfolgt werden soll. So bestehen hinsichtlich der Schutzdauer und weiterer Voraussetzungen mitunter erhebliche Unterschiede. So kann bspw. eine Marke alle 10 Jahre, unendlich oft verlängert werden, wohingegen der Schutz für ein Design maximal 25 Jahre beträgt.

Bei einer Markenanmeldung ist zu beachten, dass das Deutsche Patent- und Markenamt nicht prüft, ob bereits ähnliche oder identische Marken eingetragen sind. Nach der Eintragung einer Marke kann daher ein Widerspruch gegen Ihre Marke vom Inhaber einer älteren Marke erhoben werden. Daher empfehlen wir, im Vorfeld eine Markenidentitätsrecherche durchführen zu lassen, sodass potenziell ähnliche oder gar identische ältere Rechte frühzeitig aufgefunden werden.

Gerne beraten wir Sie persönlich: Kontakt

Kann ich eine Marke selbst anmelden?

Grundsätzlich können Sie eine Marke selbst anmelden. Für Personen, die in Deutschland weder Wohnsitz, Sitz noch eine Niederlassung haben, ist die Vertretung durch einen Patent- oder Rechtsanwalt für eine deutsche Markenanmeldung jedoch vorgeschrieben.

Erfahrungsgemäß stellen insbesondere die Erstellung eines Waren- und Dienstleitungsverzeichnis und die Auswahl der entsprechenden Waren- und Dienstleistungsklassen Probleme bei unerfahrenen Markenanmeldern dar. Damit die Markenanmeldung zügig bearbeitet und die Marke schnellstmöglich eingetragen wird, empfiehlt es sich daher, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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Darf ich meine Marke vorab präsentieren?

Anders als bei anderen Schutzrechten ist die Vorstellung einer Marke nicht grundsätzlich schädlich für eine spätere Markenanmeldung. Neuheit stellt dabei keine Schutzvoraussetzung dar. Wesentlich ist demgegenüber, dass es keine älteren ähnlichen oder identischen Marken gibt. Daher sollte auch hier darauf geachtet werden, dass eine Marke nicht vorschnell präsentiert wird, ohne sich entsprechende Rechte zu sichern.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.

Ich möchte meine Marke verkaufen!

Häufig besteht der Wunsch, seine Marke gewinnbringend zu verkaufen oder hohe Lizenzeinnahmen zu generieren. Bei einem Schutzrechtsverkauf, wie beispielsweise einer Marke, handelt es sich, ähnlich wie bei einer Lizensierung, in der Regel um die „Königsdisziplin“. Viele große Konzerne kaufen keine Marken zu, sondern entwerfen lieber selbst. Dennoch kann sich Ihre Verhandlungsposition verbessern, wenn Sie Ihre Marke anmelden.

Aus der Praxiserfahrung heraus empfiehlt es sich, die Zeichen, die Sie zur Kennzeichnung Ihrer Waren und Dienstleistungen verwenden bzw. verwenden möchten, jeweils als Marke anzumelden.

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Die Patenterie GbR

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