Beabstandungsvorrichtung
Als unverbindlichen Vorschlag unsererseits zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben wir eine Beabstandungsvorrichtung zur Verhinderung einer Übertragung von Krankheitserregern auf eine Person als deutsches Gebrauchsmuster eintragen lassen (Aktenzeichen des Deutschen Patent- und Markenamtes: 20 2020 101 534.6).
Sie können unser Gebrauchsmuster auch unter folgendem Link im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes einsehen:
https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=2020201015346
Wir möchten Sie hiermit insbesondere an Folgendes erinnern:
Innovative und kreative Unternehmen überstehen Krisen besser als ihre weniger fortschrittlichen Marktbegleiter. Vernachlässigen Sie daher besonders in Krisenzeiten nicht ihre Innovationstätigkeit, sondern trauen Sie sich gerade jetzt, neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen.
Vergessen Sie dabei nicht, Ihre Innovationen schützen zu lassen!
Wir stehen Ihnen auch in diesen herausfordernden Zeiten jederzeit gerne zum Schutz Ihrer Ideen, Marken und Designs zur Verfügung.